Batteriepass ab 18. Februar 2027
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 ist seit 17. August 2023 in Kraft und führt den Batteriepass als verpflichtenden Digitalen Produktpass ein. Ab dem 18. Februar 2027 ist der Batteriepass für alle EV-Batterien (Elektrofahrzeuge), LMT-Batterien (Light Means of Transport, z. B. E-Bikes) und Industrie-Batterien über 2 kWh verpflichtend. Portable Konsumbatterien sind in Artikel 77 nicht Teil der Batteriepass-Pflicht; sie erhalten ab 18. Februar 2027 aber QR-Code-Zugänge zu den jeweils vorgeschriebenen Produktinformationen. Die Carbon-Footprint-Deklaration für EV-Batterien ist der erste Nachhaltigkeitsnachweis nach Artikel 7; sie gilt ab 18. Februar 2025 oder zwölf Monate nach Inkrafttreten der einschlägigen delegierten und Durchführungsrechtsakte, je nachdem, welcher Zeitpunkt später liegt.
Jede erfasste Batterie erhält eine eindeutige Kennung, über die ein QR-Code den Zugang zum digitalen Pass ermöglicht. Der Pass gliedert sich in einen öffentlich zugänglichen Teil und einen zugangsbeschränkten Teil für autorisierte Marktteilnehmer (Behörden, Recycler, Werkstätten). Alle DPP-Fristen im Überblick →
Kerndaten im Batteriepass
- Carbon Footprint — Spezifischer CO₂-Fußabdruck in kg CO₂e/kWh, aufgeteilt nach Rohstoffgewinnung, Zellproduktion und Recycling; Leistungsklassen und Höchstwerte folgen nach den einschlägigen Durchführungs- und Delegierten Rechtsakten.
- State of Health (SoH) — Nutzungsabhängige Daten zum Gesundheitszustand und zur erwarteten Lebensdauer, soweit für die Batteriekategorie anwendbar — wichtig für Second-Life-Bewertung und berechtigte Zugriffe.
- Recycelter Anteil — Dokumentation des Rezyklatanteils u. a. für Kobalt, Lithium, Nickel und Blei: für EV-, SLI- und Industriebatterien >2 kWh ab 18. August 2028 oder 24 Monate nach dem delegierten Rechtsakt, für LMT-Batterien ab 18. August 2033; Mindestanteile folgen ab 18. August 2031 bzw. später.
- Due-Diligence-Bericht — Lieferketten-Risikomanagement für Batterierohstoffe wie Kobalt, Lithium, Nickel und Naturgraphit, soweit die wirtschaftlichen Schwellen der Batterieverordnung greifen.
- Technische Spezifikation — Kapazität (kWh), Nennspannung, Anzahl Ladezyklen, Temperaturbereich, Leistung.
- Identifikation — Eindeutige Batterie-ID, Hersteller, Herstellungsdatum, Herkunftsland, Modellbezeichnung.
EU-DPP-Register und Zugangsrechte
Artikel 77 verweist für den Batteriepass auf die Registrierung der eindeutigen Kennung im EU-DPP-Register nach der ESPR. Der Pass selbst bleibt ein dezentrales Datensystem: Die Daten werden vom verantwortlichen Wirtschaftsakteur oder von beauftragten Betreibern gespeichert, müssen offen, interoperabel, maschinenlesbar, strukturiert und durchsuchbar sein. Verbraucher sehen den öffentlichen Teil; notifizierte Stellen, Marktaufsicht, Kommission und berechtigte Akteure wie Recycler, Reparaturbetriebe oder Second-Life-Betreiber erhalten nur die jeweils vorgesehenen Zugriffsebenen.
Für Automobilhersteller und Batteriezellproduzenten bedeutet das, dass BMS- und Produktionsdaten so angebunden werden sollten, dass SoH-, Lebensdauer-, Modell- und Nachweisdaten aktuell exportierbar bleiben. Eine direkte API-Integration zur DPP-Plattform ist ein naheliegendes Umsetzungsmuster, aber nicht der Wortlaut der Verordnung.
Verbände und Normierung
- EU-Kommission Batterien — Offizielle Übersicht zur Batterieverordnung, Kreislaufwirtschaft und nachgelagerten Rechtsakten
- RECHARGE — European Association for Advanced Rechargeable Batteries — Leitfaden Batteriepass-Implementierung
- EUR-Lex Batterieverordnung — Primärquelle zur EU-Batterieverordnung 2023/1542 inklusive Batteriepass, QR-Code und Rezyklatvorgaben
- GS1 Digital Link — Offener Identifikator- und 2D-Code-Standard für produktbezogene Onlineinformationen
- JRC Batterie-Carbon-Footprint — Methodik- und Konsultationsstand zu Carbon-Footprint-Regeln für EV-, Industrie- und LMT-Batterien
- ZVEI — Elektroindustrie — Positionierung zu Carbon-Footprint-Methodik und DPP-Interoperabilität
- VDA — Battery-Passport-Ready-Initiative für die deutsche Automobilindustrie
- Global Battery Alliance — Battery Passport Ecosystem — offener Standard für Batterie-Lebenszyklus-Daten
Deutsche Produktionsstandorte
Batterie- und Batteriematerial-Wertschöpfung in Deutschland verteilt sich auf mehrere Produktions-, Forschungs- und Zulieferregionen. Für den Batteriepass sind vor allem die Orte relevant, an denen Daten zu Batteriemodell, Einzelbatterie, Zellchemie, Produktion und Lieferkette entstehen:
- Salzgitter — Batteriezell- und Industrialisierungsaktivitäten rund um PowerCo/VW; relevant für Modell-, Produktions- und Lieferantennachweise
- Erfurt / Thüringen — Batterie-Ökosystem mit Fertigungs-, Forschungs- und Zulieferbezug; konkrete DPP-Pflichten hängen von Produktrolle und Batterieklasse ab
- Kaiserslautern — Forschung, Prüfung und Industrienähe für Batterietechnik; relevant für Performance-, Lebensdauer- und SoH-Nachweise
- Schwarzheide / Heidelberg — Batteriematerialien und Zuliefernachweise; Materialdaten fließen in den Batteriepass ein, die Passport-Pflicht trifft die erfassten Batterien beim Inverkehrbringen
Häufige Fragen
- Welche Batterien brauchen ab 2027 einen Batteriepass?
- Ab 18. Februar 2027 brauchen EV-Batterien, LMT-Batterien und Industrie-Batterien mit einer Kapazität über 2 kWh einen Batteriepass. Portable Konsumbatterien wie Smartphone- oder Laptop-Akkus sind in Artikel 77 nicht Teil dieser Batteriepass-Pflicht.
- Was ist die Carbon-Footprint-Pflicht für Batterien?
- Für EV-Batterien greift die Carbon-Footprint-Deklaration ab 18. Februar 2025 oder später, wenn die einschlägigen delegierten bzw. Durchführungsrechtsakte später in Kraft treten. Leistungsklassen folgen für EV-Batterien ab 18. August 2026; verbindliche Höchstschwellen gelten frühestens ab 18. Februar 2028.
- Wie verhält sich das BMS zur DPP-Datenpflicht?
- Das Batteriemanagementsystem (BMS) muss SoH- und Lebensdauerdaten erfassen und zugänglich machen, soweit die Batteriekategorie betroffen ist. Die Regulierung verlangt offene, interoperable, maschinenlesbare und strukturierte Daten; eine direkte API-Integration zwischen BMS und DPP-Plattform ist ein typisches Umsetzungsmuster, aber nicht ausdrücklich vorgeschrieben.
- Gelten die Anforderungen auch für importierte Batterien?
- Ja, für die erfassten Batterieklassen gelten die Anforderungen unabhängig vom Herstellungsland. Importeure und Bevollmächtigte müssen sicherstellen, dass EV-, LMT- und Industrie-Batterien über 2 kWh beim Inverkehrbringen auf dem EU-Markt die Batteriepass-Anforderungen erfüllen.
