Was ist die ESPR?
Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR, EU 2024/1781) ist die zentrale EU-Verordnung für nachhaltiges Produktdesign. Sie ist am 18. Juli 2024 in Kraft getreten und gilt direkt in allen EU-Mitgliedstaaten — ohne nationales Umsetzungsgesetz. Die ESPR ersetzt die bisherige Ökodesign-Richtlinie und erweitert den Geltungsbereich auf nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt.
Die drei zentralen Instrumente der ESPR sind: Ökodesign-Anforderungen an Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit, der Digitale Produktpass (DPP) als maschinenlesbarer Datensatz, der über einen Datenträger zugänglich wird, und das Vernichtungsverbot für unverkaufte Waren. Mehr zum Digitalen Produktpass →
Vernichtungsverbot ab Juli 2026
Ab dem 19. Juli 2026 gilt das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe zunächst für große Unternehmen. Mittlere Unternehmen erhalten eine längere Übergangsfrist; Mikro- und kleine Unternehmen sind ausgenommen. Zusätzlich müssen betroffene Unternehmen Informationen zu Anzahl, Gewicht und Umgang mit unverkauften Produkten offenlegen.
Zeitplan der delegierten Rechtsakte
Die ESPR-Anforderungen werden produktkategoriespezifisch durch delegierte Rechtsakte konkretisiert. Der Arbeitsplan 2025–2030 zeigt Prioritäten; verbindliche Datenfelder, Fristen und Übergangsregeln stehen erst im jeweiligen Rechtsakt:
- Eisen & Stahl — Im Arbeitsplan als priorisierte Zwischenproduktgruppe genannt.
- Textilien & Reifen — Priorisierte Produktgruppen; das Vernichtungsverbot für unverkaufte Textilien und Schuhe startet separat.
- Möbel & Aluminium — Priorisierte Produktgruppen für künftige Ökodesign- und Informationsanforderungen.
- Elektrische und elektronische Produkte — Horizontale Maßnahmen zu Reparierbarkeit sowie Recyclingfähigkeit und Recyclinganteilen sind vorgesehen.
- Weitere Produktgruppen — Der Arbeitsplan sieht zusätzliche Prüfungen vor; konkrete Pflichten entstehen erst nach Folgenabschätzung und Rechtsakt.
Pflichten für Unternehmen
- Ökodesign-Anforderungen erfüllen — Produkte müssen die Anforderungen zu Haltbarkeit, Reparierbarkeit, Energieeffizienz und Recyclingfähigkeit des jeweiligen delegierten Rechtsakts erfüllen.
- Digitalen Produktpass erstellen — Für regulierte Produktgruppen muss ein DPP mit den vorgeschriebenen Datenpunkten bereitgestellt werden, sobald der jeweilige Rechtsakt dies verlangt.
- Vernichtungsverbot einhalten — Unverkaufte Textilien und Schuhe dürfen ab Juli 2026 nicht mehr vernichtet werden. Offenlegungspflicht für Entsorgungswege.
- Konformitätsnachweise bereitstellen — Auf Anfrage der Marktüberwachungsbehörden müssen Unternehmen vollständige Compliance-Dokumentation vorlegen können.
Sanktionen bei Verstößen
Nicht-konforme Produkte dürfen nicht auf dem EU-Markt verkauft werden. Die Marktüberwachungsbehörden können Produkte zurückrufen und Vertriebsverbote aussprechen. Bußgelder legen die Mitgliedstaaten individuell fest (ESPR Art. 74). Die EU koordiniert die Marktüberwachung grenzübergreifend.
Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung
Vor dem Inverkehrbringen muss jedes ESPR-regulierte Produkt eine Konformitätsbewertung durchlaufen. Der Hersteller stellt eine EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Die Erklärung muss zehn Jahre lang aufbewahrt werden und der Marktüberwachung auf Anfrage zugänglich sein. Bei harmonisierten Produktnormen (z. B. EN-Normen) gilt die Konformitätsvermutung — andernfalls ist die Beweislast beim Hersteller.
ESPR vs. alte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG
Die alte Ökodesign-Richtlinie 2009/125/EG galt nur für energieverbrauchsrelevante Produkte (Haushaltsgeräte, Beleuchtung, Heizungen). Die ESPR erweitert den Geltungsbereich auf nahezu alle physischen Produkte auf dem EU-Markt und ergänzt drei zentrale Neuerungen: den Digitalen Produktpass, das Vernichtungsverbot und Anforderungen an Reparierbarkeit, Recyclinganteil und Lieferketten-Transparenz. Anders als eine Richtlinie gilt die Verordnung direkt — kein nationaler Umsetzungsakt erforderlich.
Pflichten für Online-Marktplätze
Ein wesentlicher Unterschied zur alten Richtlinie: Die ESPR betrachtet auch digitale Vertriebswege, Online-Marktplätze und Fulfillment-Strukturen. Für Hersteller und Importeure heißt das: Produktdaten, CE-relevante Nachweise und Produktpass-Zugänge müssen so gepflegt sein, dass sie nicht nur intern, sondern auch entlang der digitalen Vertriebskette überprüfbar bleiben.
Quellen
