ESPR und CBAM als doppelte Datenpflicht
Stahl und Eisen gehören zu den priorisierten Zwischenprodukten im ESPR-Arbeitsplan 2025-2030; die Kommission nennt 2026 als indikativen Annahmezeitpunkt für den delegierten Rechtsakt. Der finale Rechtsakt legt fest, welche Stahl- und Eisenprodukte einen DPP benötigen, welche Datenfelder gelten und ab wann sie verpflichtend werden. Parallel gilt ab 1. Januar 2026 der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) im definitiven Regime: Importeure von Stahl und Eisen müssen sich als autorisierte CBAM-Anmelder vorbereiten, eingebettete Emissionen erklären und CBAM-Zertifikate für 2026-Importe ab Februar 2027 erwerben.
Für Stahlproduzenten bedeutet das eine doppelte Datenvorbereitung: einerseits die CBAM-Berichterstattung an die nationalen Behörden, andererseits die erwartete produktbegleitende DPP-Dokumentation. Wer jetzt eine CO₂-Buchführung auf Produktebene einführt, schafft die Datenbasis für CBAM und spätere ESPR-Produktinformationen. Alle Fristen im Überblick →
Voraussichtliche Datenbereiche
- CO₂-Fußabdruck — Spezifische Treibhausgasemissionen in t CO₂e/t Stahl — aufgeteilt nach direkten (Scope 1), indirekten (Scope 2) und vorgelagerten (Scope 3) Emissionen.
- Schrottanteil — Anteil von Sekundärstahl (Schrotteinsatz) in Prozent — wesentliches Nachhaltigkeitsmerkmal für Kreislaufwirtschaft.
- Herstellungsroute — Hochofen/Konverter (BF-BOF) versus Elektrolichtbogenofen (EAF) — direkte Auswirkung auf CO₂-Intensität und Schrottquote.
- Produktspezifikation — Stahlgüte, Normkonformität (EN 10025, EN 10149 etc.), Beschichtung, Abmessungen, mechanische Kennwerte.
- Lieferkette — Erz- und Schrottherkunft, Verarbeitungsstandorte, Walzwerk- und Oberflächenbehandlungsdaten.
CBAM: Berichtspflicht ab Januar 2026
Ab dem 1. Januar 2026 ist CBAM im definitiven Regime. EU-Importeure oder indirekte Zollvertreter oberhalb des einheitlichen 50-Tonnen-Schwellenwerts müssen den Status als autorisierte CBAM-Anmelder beantragen, eingebettete Emissionen erklären und jährlich Zertifikate abgeben. Die Kommission veröffentlicht 2026 quartalsweise Zertifikatspreise; der Zertifikatskauf für 2026-Importe beginnt nach Kommissionsangaben erst ab Februar 2027. Die Übergangsphase mit Berichtspflichten ohne Zertifikatsabgabe lief von Oktober 2023 bis Dezember 2025.
Für Stahlhersteller außerhalb der EU bedeutet das: Abnehmer in der EU verlangen präzise Emissionsdaten auf Produktebene. Diese Daten sind nicht automatisch identisch mit späteren ESPR-DPP-Datenfeldern, bilden aber eine belastbare Grundlage für Produkt-Carbon-Footprint, Produktionsroute und Lieferkettennachweise.
Verbände und Normierung
- EUROFER — European Steel Association — Positionierung zu CBAM, ESPR und Carbon-Footprint-Methodik
- EU-Kommission CBAM — Primärquelle zum definitiven CBAM-Regime ab 1. Januar 2026
- EU-Kommission CBAM-Preis — Kommissionshinweis zu 2026-Zertifikatspreisen und Zertifikatskauf ab Februar 2027
- EU-Kommission ESPR-Arbeitsplan — Offizielle Priorisierung von Stahl und Aluminium als ESPR-Zwischenprodukte
- WV Stahl — Wirtschaftsvereinigung Stahl — Leitfaden CO₂-Bilanzierung für Stahlprodukte
- ResponsibleSteel — Internationaler Nachhaltigkeitsstandard für die Stahlindustrie — mögliche Quelle für Lieferketten- und Nachhaltigkeitsnachweise
- worldsteel — World Steel Association — CO₂-Datenbankstandard für die globale Stahlindustrie
Deutsche Produktionsstandorte
Deutschland hat mehrere wichtige Stahl-, Verarbeitungs- und Forschungsstandorte. Für DPP- und CBAM-Programme sind vor allem Orte relevant, an denen Emissions-, Produktionsrouten-, Schrott-, Qualitäts- und Lieferkettendaten entstehen:
- Duisburg — Integrierte Stahlproduktion, Hochofen-/Konverterrouten, Walzwerke und industrielle Dekarbonisierungsprojekte; relevant für Emissions- und Produktionsroutendaten
- Dortmund — Spezialstahl-, Forschungs- und Verarbeitungsumfeld; relevant für Werkstoffnormen, Qualitätsdaten und CO₂-Bilanzierung
- Salzgitter — Stahlherstellung und Dekarbonisierungsprogramme; relevant für Schrottanteil, Produktionsroute, Strombezug und Product-Carbon-Footprint-Daten
Häufige Fragen
- Ab wann gilt der DPP für Stahlprodukte?
- Stahl und Eisen sind im ESPR-Arbeitsplan 2025-2030 priorisiert. Der konkrete DPP-Anwendungstermin entsteht erst durch den delegierten Rechtsakt. Sicher ist bereits: CBAM läuft seit dem 1. Januar 2026 im definitiven Regime.
- Was ist der Unterschied zwischen CBAM und DPP für Stahl?
- CBAM ist eine Grenzausgleichsmaßnahme für importierte Waren: Importeure erklären eingebettete Emissionen und geben Zertifikate ab. Der spätere Stahl-DPP wird produktbegleitende Informationen digital zugänglich machen, sobald der delegierte Rechtsakt die Datenfelder festlegt. Beide Datenwelten überschneiden sich voraussichtlich beim CO₂-Kerndatensatz.
- Wie wird der CO₂-Fußabdruck für Stahl berechnet?
- Im CBAM-Kontext nutzt die EU tatsächliche Emissionsdaten aus Produktionsanlagen und, wo zulässig, Standardwerte. Die Methodik für einen späteren Stahl-DPP wird erst der delegierte ESPR-Rechtsakt konkretisieren; bestehende Product-Carbon-Footprint- oder EPD-Daten können dafür eine wichtige Grundlage sein.
- Betrifft CBAM auch inländische Stahlproduzenten?
- CBAM gilt direkt für Importe aus Drittländern. Innerhalb der EU unterliegen Stahlproduzenten dem EU-Emissionshandel (ETS). Ein späterer ESPR-DPP würde produktbezogene Informationspflichten für die durch den delegierten Rechtsakt erfassten Stahl- und Eisenprodukte festlegen.
