Die Timeline ordnet verbindliche EU-Meilensteine und belastbare Planungssignale für Produktpass, Batteriepass und Nachhaltigkeitsberichterstattung chronologisch ein.
Die EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 gilt seit 18. August 2023. Sie verankert Batteriepass, QR-Code-Kennzeichnung, CO₂-Fußabdruck-Deklarationen und abgestufte Zugriffsebenen für betroffene Batterien.
Die EU-Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 tritt in Kraft. Sie bildet den Rahmen für Ökodesign-Anforderungen, den Digitalen Produktpass und das Vernichtungsverbot für unverkaufte Verbraucherprodukte.
Für Elektrofahrzeugbatterien sieht die EU-Batterieverordnung ab diesem Datum eine CO₂-Fußabdruck-Deklaration vor. Hersteller sollten PEF-basierte Berechnung, Batteriemodell, Quellen und Freigaben versioniert vorbereiten.
Die EU-Kommission priorisiert Eisen und Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Matratzen sowie horizontale Anforderungen für Elektro- und Elektronikprodukte. Der Plan ist kein finales Pflichtdatum, aber das wichtigste Signal für DPP-Vorbereitung.
Die Kommission nimmt delegierte und Durchführungsakte zum Vernichtungsverbot an. Sie konkretisieren Ausnahmen und das Offenlegungsformat für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe.
Die CO₂-Fußabdruck-Deklaration wird auf wiederaufladbare Industrie-Batterien mit externem Speicher ausgeweitet. Datenmodell, Lieferantennachweise und Audit-Trail sollten bis dahin belastbar sein.
Die Omnibus-I-Änderung zur CSRD und CSDDD tritt in Kraft. Für die CSRD wird der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. € Nettoumsatz fokussiert.
Das europäische Register für Digitale Produktpässe muss nach ESPR-Zeitplan betriebsbereit sein. Für Hersteller ist das der Fixpunkt für eindeutige Produktkennungen, Datenzugriff und spätere Zollprüfung.
Große Unternehmen dürfen unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe nicht mehr vernichten. Mikro- und kleine Unternehmen sind ausgenommen; mittlere Unternehmen folgen ab 19. Juli 2030.
Unternehmen im neuen CSRD-Anwendungsbereich müssen für Geschäftsjahre ab 2027 Nachhaltigkeitsinformationen nach vereinfachten ESRS vorbereiten. Die erste Veröffentlichung folgt für viele Unternehmen 2028.
EV-Batterien, LMT-Batterien und Industrie-Batterien über 2 kWh brauchen einen elektronischen Batteriepass. Der QR-Code ist nur der Einstiegspunkt; entscheidend sind Modell- und Individualdaten mit Zugriffsebenen.
Nicht-EU-Unternehmen mit wesentlicher EU-Geschäftstätigkeit werden in den CSRD-Zeitplan einbezogen. Zu prüfen sind EU-Umsatz der Muttergesellschaft sowie Umsatz von EU-Tochter oder EU-Niederlassung.
Die CO₂-Fußabdruck-Deklaration gilt auch für Batterien für leichte Verkehrsmittel. Unternehmen sollten LMT-Batterien nicht separat behandeln, sondern in dieselbe Batteriepass-Datenarchitektur integrieren.
Das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe wird auf mittlere Unternehmen ausgeweitet. Damit wird Bestandssteuerung, Spendenprozess und Recyclingnachweis auch für den Mittelstand relevant.
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