Für welche Batterien gilt der Batteriepass?
Der Batteriepass gilt ab 18. Februar 2027 für LMT-Batterien, Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität und Elektrofahrzeugbatterien, die in der EU in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.
Zusätzlich müssen Batterien ab diesem Zeitpunkt mit einem QR-Code gekennzeichnet werden. Für betroffene Batterietypen führt dieser QR-Code zum Batteriepass; für andere Batterien führt er zu den jeweils vorgeschriebenen Kennzeichnungs- und Konformitätsinformationen.
Welche Datenfelder werden wichtig?
Der Batteriepass enthält Informationen zum Batteriemodell und zur individuellen Batterie. Die Daten sind nicht für alle Nutzer gleich sichtbar; öffentliche Informationen, Behördeninformationen und Daten für berechtigte Akteure werden über Zugriffsebenen getrennt.
Zu den zentralen Datenclustern gehören Hersteller- und Modellinformationen, Batteriekategorie, CO2-Fußabdruck, recycelte Anteile, Leistungs- und Haltbarkeitsparameter, State of Health, Zusammensetzung, Demontagehinweise und Sicherheitsmaßnahmen.
- Öffentliche Ebene: Modellinformationen, Kennzeichnungen und allgemeine Nachhaltigkeitsdaten.
- Berechtigte Akteure: detaillierte Zusammensetzung, Demontageinformationen und Ersatzteilbezug.
- Behörden und benannte Stellen: Prüfberichte und Nachweise zur Konformität.
- Individuelle Batterie: Status, Nutzung, Ladezyklen, State of Health und relevante Ereignisse.
Was unterscheidet den Batteriepass vom ESPR-DPP?
Der Batteriepass ist der erste große verbindliche Produktpass mit festem Datum. Er ist rechtlich in der EU-Batterieverordnung verankert, muss aber technisch mit künftigen ESPR-Digital-Product-Passports interoperabel sein.
Für Hersteller ist das ein Vorteil: Wer jetzt ein sauberes Datenmodell für Batterien aufbaut, schafft die Grundlage für weitere Produktpasspflichten in angrenzenden Produktgruppen, etwa Automotive, Elektronik oder Energiespeicher.
Wie bereiten sich Hersteller konkret vor?
Die Vorbereitung beginnt mit einer belastbaren Zuordnung zwischen Batteriemodell, physischer Einheit und Nachweisen. Ohne eindeutige Identifikatoren kann der Batteriepass später nicht revisionssicher aktualisiert oder an berechtigte Nutzer ausgespielt werden.
Pragmatisch ist ein Vier-Schritt-Plan: betroffene Batterietypen bestimmen, Datenfelder gegen vorhandene Systeme mappen, QR-Code- und GS1-Digital-Link-Strategie definieren und Freigabeprozesse für Modell- und Einzeldaten festlegen.
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Quellen
