Was bedeutet LkSG?
Das LkSG regelt Sorgfaltspflichten großer Unternehmen für Menschenrechte und Umwelt in Lieferketten.
Das LkSG gilt seit 2023 für Unternehmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten und seit 2024 ab 1.000 Beschäftigten in Deutschland. Kernpflichten sind Risikomanagement, Risikoanalyse, Prävention, Abhilfe, Beschwerdeverfahren und Dokumentation. BAFA prüft Berichte nach §§ 12 und 13 LkSG derzeit nicht mehr; BMAS stellt zugleich klar, dass das LkSG bis zur CSDDD-Umsetzung weiter gilt.
Warum ist das für DPP und Compliance relevant?
DPP-Daten ersetzen kein LkSG-Managementsystem und begründen keine LkSG-Pflicht für jedes Produkt. Sie können aber produktbezogene Nachweise für Lieferketten-Governance liefern: Lieferanten, Materialien, Risikostoffe, Zertifikate, Herkunftsinformationen, Maßnahmen und Audit-Trails werden strukturiert auffindbar.
Was sollten Teams vorbereiten?
Nulara-Projekte sollten LkSG-relevante Daten nicht von Produktdaten trennen. Lieferantenbewertungen, Dokumente, Risikoindikatoren, Maßnahmenstatus und Nachweisgültigkeiten sollten mit Produktgruppen, Materiallisten und Lieferantenrollen verknüpft werden.
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Quellen